Hinweise zur Entsorgung von Batterien

AGG
Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen- Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde bei Personenbezeichnungen auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung (z.B. Mitarbeiter/ -innen; Arbeitnehmer/ -innen) verzichtet. Soweit im nachfolgenden Text jeweils nur eine der beiden geschlechtsspezifischen Varianten genannt ist, soll dies im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter gelten.


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Entsorgungshinweise / Altgeräterücknahme

Hinweise zur sicheren und umweltgerechten Entsorgung von quecksilberhaltigen Lampen

Die Verwendung von quecksilberhaltigen Lampen ist vollkommen ungefährlich. Im Falle des Zerbrechens dieser Lampen können jedoch sehr geringe Mengen an Quecksilber-Dämpfen in die Luft entweichen. Durch den Gehalt geringer Mengen giftigen Quecksilbers dürfen quecksilberhaltige Lampen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Bitte entsorgen Sie defekte quecksilberhaltige Lampen kostenlos bei einer der über 3.000 kommunalen Kleinmengensammelstellen, oder schicken Sie sie bruchsicher verpackt an den Hersteller oder uns zurück (siehe unten Rücknahme von Elektro(nik)-Altgeräten).


Sicherheitshinweise zur Vorbeugung von Lampenbruch

·         Lassen Sie das Leuchtmittel vor dem Wechseln immer komplett abkühlen.

·         Fassen Sie das Leuchtmittel immer am Sockel an, jedoch niemals am Glaskolben oder den Glasröhren.

·         Nehmen Sie neue Lampen erst unmittelbar vor deren Verwendung aus der Verpackung.

·         Bewahren Sie das Leuchtmittel sicher und bruchfest bis zur weiteren Verwendung bzw. Entsorgung in einem Behälter oder entsprechender Verpackung auf.


Vorgehensweise bei Lampenbruch

·         Gesundheitsgefahr beim Einatmen des Quecksilberdampfes - beugen Sie sich nicht über die Scherben und atmen Sie die Dämpfe nicht ein.

·         Trennen Sie die Lampe vom Stromnetz, indem Sie das Gerät ausschalten, ausstecken oder gegebenenfalls die Haussicherung herausnehmen.

·         Öffnen Sie umgehend die Fenster und verlassen Sie den Raum.

·         Lassen Sie den Raum bis zu 20 Minuten auslüften.

·         Zur Beseitigung der Scherben tragen Sie Einweg- oder Haushaltshandschuhe. Kehren Sie die Glassplitter vorsichtig zusammen. Bei Teppichböden verwenden Sie bitte einen Staubsauger und entsorgen danach den Staubsaugerbeutel.

·         Sammeln Sie die Scherben und Lampenreste in einem verschließbaren Behälter (z.B. Einmachglas)

·         Entsorgen Sie den beschrifteten Behälter an einer örtlichen Entsorgungsstelle.

·         Achten Sie jederzeit darauf, dass Sie durch die Glasscherben keine Verletzungen zufügen.


Hinweise zur Entsorgung von Batterien

Laut Batteriegesetz (BattG) weisen wir Sie darauf hin, dass Batterien oder Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Als Verbraucher können Sie gebrauchte Batterien bei den kommunalen Sammelstellen oder in den Verkaufsstellen des Handels unentgeltlich zurückzugeben.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Darunter befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes: Cd oder NiCd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.

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Informationen  zur Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG 2

Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen
nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Die kommunalen Sammelstellen finden Sie im Abfallkalender.

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